05.06.2015
Schlappe für AKW-Betreiber
Europäischer Gerichtshof: Kernbrennbrennstoffsteuer rechtens. Konzernklage abgewiesen
Von Wolfgang Pomrehn
Die Kernbrennstoffsteuer, die die Energiekonzerne in Deutschland zahlen, ist rechtens. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag geurteilt, dass sie nicht gegen EU-Recht verstößt und keine unzulässige Steuer auf Energieerzeugnisse darstellt. Zwar seien Kraftwerke, die keine zu besteuernden Brennstäbe verwenden, im Vorteil. Allerdings sei deren Situation nicht mit der von Atomreaktoren vergleichbar. Nur in diesen entstünden radioaktive Abfälle...
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