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Aus: Ausgabe vom 05.06.2015, Seite 11 / Feuilleton

Rettet die Himbeere

Die Verpackung eines Lebensmittels darf nicht den Anschein von Zutaten wecken, die gar nicht enthalten sind. Das ist irreführend und wird auch durch eine korrekte Zutatenliste nicht ausreichend korrigiert, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Er bestätigte damit den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Streit mit der Firma Teekanne. Das Düsseldorfer Unternehmen verkaufte früher Kindertees mit dem beliebten Bilderbuchabenteurer Hase Felix. Der Kindertee »Felix Himbeer-Vanille Abenteuer« kam dem vzbv allerdings abenteuerlich vor: Auf der Verpackung waren Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet. Auf der Zutatenliste war davon jedoch nicht die Rede, nur von wie Himbeere oder Vanille schmeckenden natürlichen Aromen. So geht das nicht, befand der EuGH. Andererseits: Wie schmeckt Himbeertee ohne Aromastoffe? Eben: nach nichts. (dpa/jW)

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