03.06.2015
Minimum nur bei Wohlverhalten
Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken: Arbeitsministerium will an Hartz-IV-Sanktionen festhalten
Von Susan Bonath
Jobcenter dürfen Hartz-IV-Beziehern wegen geringster »Regelverstöße« die Leistungen kürzen, im Extremfall bis auf null. Das Sozialgericht Gotha sieht darin Verstöße gegen die Menschenwürde sowie gegen die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) soll die Praxis prüfen (siehe jW vom 29.5.). Das kann dauern. Kritiker verlangen bis dahin einen sofortigen Sanktionsstopp. Doch das SPD-geführte Bundesministerium ...
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