29.05.2015
»Verkappter Arbeitszwang«
Hartz IV: Thüringer Sozialgericht findet Sanktionen verfassungswidrig. Karlsruhe soll prüfen
Von Susan Bonath
Hartz IV soll die Existenz sichern. Doch Jobcenter dürfen ihren Klienten die Leistung kürzen, wenn sie einen Termin versäumen oder Auflagen nicht befolgen. Diese Regelung verstoße gegen das Grundgesetz, begründete das Sozialgericht Gotha (Thüringen) am Dienstag eine entsprechende Entscheidung. Es überwies die Frage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Damit soll zum ersten Mal seit der Einführung von Hartz IV im Januar 2005 die Strafpraxis höchstrichterlich übe...
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