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06.12.2001

Inspektion bei Atombombern

Kernwaffengegner erhielten Strafbefehl nach Aktion vor Fliegerhorst Büchel in der Eifel. Einspruch eingelegt

Von Martin Höxtermann
Roland Blach, Geschäftsführer der Gewaltfreien Aktion Atomwaffen Abschaffen (GAAA), soll 3600 Mark zahlen, weil er »in zwei selbständigen Handlungen öffentlich durch Verbreiten von Schriften zu einer rechtswidrigen Tat des Hausfriedensbruchs aufgefordert« habe. Grundlage des vom Amtsgericht Ludwigsburg ausgestellten Strafbefehls ist die per Flugblatt und Internet angekündigte »Inspektion des Atomwaffenlagers Büchel« bei Koblenz (Rheinland-Pfalz) am 30. September die...

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