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01.12.2001

Die großen Ohren der Polizei

Abhörbestimmungen wanderten vom Fernmeldegesetz in die Strafprozeßordnung

Von Ulla Jelpke
Ruf doch mal an! Dieser alte Werbespruch hat eine neue Bedeutung bekommen. Ruf doch mal an – damit die Polizei weiß, wo du bist und mit wem du Kontakt hast. Im Hauruck-Verfahren hat der Bundestag vor einigen Tagen wieder einmal die Strafprozeßordnung geändert. Bei den neuen Paragraphen 100g und 100h geht es um die Daten von Telefonverbindungen. Die Betreiber von Telefonnetzen sind gezwungen, den Sicherheitsbehörden auf deren Verlangen hin Daten über Telefongesprä...

Artikel-Länge: 3448 Zeichen

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