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23.11.2001

Besonderes Interesse an Verfolgung

Flüchtling durch Verstoß gegen die »Residenzpflicht« kriminalisiert

Von Angelo Lucifero
Das Berufungsverfahren BRD gegen Richard Ndika Ndakwe endete am Montag dieser Woche mit einer Verurteilung zu 25 Tagessätzen à acht Mark. Das Landgericht Oldenburg sah es als erwiesen an, daß Herr Ndakwe »schuldhaft, rechtswidrig und tatbestandsmäßig« gegen die räumliche Beschränkung der Aufenthaltsgestattung nach Paragraph 56 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) verstoßen hat. Richard Ndakwe hatte im April eine Frau auf die Ausländerbehörde in Oldenburg begleitet, um ...

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