23.11.2001
Kriegsgericht
Verfassungsrichter verurteilen Bundestag zum Zuschauen
Von Werner Pirker
Die Karlsruher Verfassungsrichter haben den Spielraum der deutschen Außenpolitik so weit gefaßt, daß das Parlament praktisch zum Zuschauen verurteilt ist. Den Bundestag hat nicht zu kümmern, ob die NATO als Verteidigungsbündnis oder als globale Interventionsarmee konzipiert ist. Eine Organklage der PDS wegen Nichtbefragung des Parlaments zur neuen NATO-Strategie wurde deshalb als unbegründet zurückgewiesen.
Zwischen der alten und der neuen NATO-Strategie besteht ...
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