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23.11.2001

NATO-Terroristen immer im Recht

Bundesverfassungsgericht lehnte PDS-Klage gegen Strategie der Kriegsallianz ab

Von Arnold Schölzel
Die höchste juristische Weihe der freiheitlich-demokratischen deutschen Grundordnung erhielten NATO-Angriffskriege am Donnerstag. In entwicklungsoffener und elastischer Rechtsschöpfung entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe, daß der Bundestag dem neuen NATO-Konzept von 1999 zu Einsätzen außerhalb des Bündnisgebiets nicht förmlich zustimmen mußte. Die Richter lehnten damit eine Klage der PDS-Bundestagsfraktion ab, die sich auf Artikel 59 des Gru...

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