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15.05.2015

»Gefahrengebiete« rechtswidrig

Nach Klage einer Hamburgerin: Oberverwaltungsgericht kippt Polizeisonderbefugnisse

Mit der Einrichtung sogenannter Gefahrengebiete hat die Hamburger Polizei gegen das Grundgesetz verstoßen. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden und damit faktisch die gesetzliche Regelung gekippt, die der Polizei bei drohenden schweren Straftaten verdachtsunabhängige Kontrollen von Bürgern erlaubt. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu. Die Innenbehörde kann aber gegen die Nichtzulassung innerhalb eines Monats Be...

Artikel-Länge: 1807 Zeichen

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