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13.05.2015

»Gegen dieses Urteil wird Berufung eingelegt«

Ein Berliner Amtsgericht hat den Mietspiegel der Hauptstadt für ungültig erklärt – jetzt ist das Landgericht gefragt. Gespräch mit Wibke Werner

Interview: Markus Bernhardt
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat am Montag den Berliner Mietspiegel 2013 gekippt. Wozu dient er überhaupt? Er dient als Begründung für Mieterhöhungen im preisfreien Wohnungsmarkt. Er bietet eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten und erlaubt eine bessere Kontrolle, ob Forderungen des Vermieters berechtigt sind, als wenn eine Mieterhöhung mit drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten begründet wird. Zukünftig wird d...

Artikel-Länge: 3882 Zeichen

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