02.05.2015
Kundus-Urteil und BND-Affäre
Neujustierung
Von Arnold Schölzel
Aghanische Staatsbürger haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ihre Angehörigen auf Befehl eines Bundeswehr-Oberst getötet wurden. Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom Donnerstag schreibt deutsche Standards fort. Was für Griechenland und die Massaker der deutschen Besatzer im Zweiten Weltkrieg als Recht gilt, kann für deutsche Okkupanten in Afghanistan nicht Unrecht sein.
Zufällig stieg am Tag dieses Gerichtsspruchs die Aufregung um die Wurmfortsatzfunk...
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