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02.05.2015

»Hinter Schloss und Riegel«

Der »Sturm 18«-Gewalttäter und die Rolle des Verfassungsschutzes: Hessens Linke will Klarheit

Von Claudia Wangerin
Flucht- oder Verdunklungsgefahr hatte nach Auffassung des Kasseler Landgerichts nicht bestanden, als es Ende Januar den gerade wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilten Neonazi Bernd Tödter auf freien Fuß setzte. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig. Tödter, bekannt als Gründer des eingetragenen Vereins »Sturm 18«, dessen Verbot das hessische Innenministerium seit Juli 2014 »prüft«, wurde aber am Mittwoch m...

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