02.05.2015
Kein Schadenersatz für Bundeswehr-Opfer
Kundus-Massaker: Kölner Gericht weist Klage von Angehörigen Getöteter und Verletzter zurück
Die Opfer des verheerenden Angriffs bei Kundus bzw. deren Angehörige haben keinen Anspruch auf Schadenersatz von der Bundesrepublik Deutschland. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hat am Donnerstag eine Klage von Hinterbliebenen zurückgewiesen. Dem damaligen deutschen Oberst Georg Klein, der die Attacke 2009 in Afghanistan befohlen hatte, sei keine schuldhafte Verletzung von Amtspflichten vorzuwerfen. Das OLG bestätigte damit ein Urteil des Bonner Landgerichts. Bei ...
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