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29.04.2015

»Besondere Sorgfalt«

Hessens Innenministerium prüft seit Juli 2014 ein Verbot der Neonazisekte »Sturm 18 e.V.«

Von Claudia Wangerin
Die Neonazigruppierung »Sturm 18« ist trotz des bekannten Nummerncodes für »Adolf Hitler« vom Amtsgericht Kassel als eingetragener Verein akzeptiert. Das hessische Innenministerium prüft derweil Berichten zufolge mindestens seit Juli 2014 ein Verbot der Vereinigung. »Die Schwierigkeit an einem Vereinsverbot ist, dass dadurch das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit in seinen Wurzeln tangiert wird und daher besondere Sorgfalt bei der Prüfung angezeigt ist«, teilte ein...

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