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28.04.2015

Kurzer Draht zur Szene

Der Fall »Klein Adolf«: Einstellungskriterien beim Verfassungsschutz Thema in Hessens NSU-Ausschuss. Gesinnung des Beamten Temme war »Restrisiko«

Von Claudia Wangerin
Die genauen Auswahlkriterien für Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes kennen wohl nur die Behörde selbst und befreundete Dienste, andere Landesämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz, doch das Thema beschäftigt zur Zeit den NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags in Wiesbaden. Was Jugendliche »krass verpeilt« nennen und Nervenärzte vielleicht als Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) bezeichnen, ist nach gängigen Vorstellungen einer G...

Artikel-Länge: 3085 Zeichen

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