21.04.2015
Financial Waterboarding
EZB, Europäische Kommission und IWF retten die Spekulationsfreiheit des Kapitals durch Verstaatlichung seiner Schulden. Pleiten der Länder werden in Kauf genommen
Von Werner Rügemer
Nach EU-Vertrag ist die Europäische Zentralbank (EZB) für die Preisstabilität – definiert als eine um zwei Prozent schwankende Inflation – zuständig. Dazu darf sie den Leitzins für die Kredite heben oder senken, die sie den Banken gewährt. Sie darf Devisengeschäfte durchführen und Währungsreserven halten und soll das Funktionieren des Zahlungssystems gewährleisten. Dafür übernimmt sie die Aufsicht über die nationalen Zentralbanken und privaten Banken. Si...
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