01.11.2001
Der Kodex und seine schleichende Aushöhlung
Der Nürnberger Ärzteprozeß: Die Angeklagten hatten den Hippokratischen Eid geschworen und waren dennoch in Ausübung ihres Berufes zu Mördern geworden. Deshalb schufen die Richter zur Beurteilung dieser Verbrechen 1947 den Nürnberger Kodex (III und Schluß)
Von Werner Röhr
In seiner Eröffnungsrede vom 9. Dezember 1946 hatte der Chefankläger Taylor ausdrücklich festgestellt, hier handele es sich nicht um einen gewöhnlichen Mordprozeß. Die angeklagten Ärzte hätten den Hippokratischen Eid geschworen und seien in Ausübung ihres Berufes zu Mördern geworden. Daher schufen sich die Nürnberger Richter zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Beurteilungsgrundlage für jene Verbrechen, die im Rahmen der Medizin möglich geworden und verübt worden waren. A...
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