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04.04.2015

Umwelt zum Schluss

Gericht: Umweltschützer dürfen erst in Planungsendphase bei Bundeswehrtiefflügen mitreden

Von Sven Eichstädt
Naturschützer können bei der Planung von Tiefflügen der Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz Colbitz-Letzlinger Heide in Sachsen-Anhalt zwar mitreden, aber erst ganz zum Schluss. Das ist die Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von Mittwoch (Az.: 4 C 6.14). Bei dem langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Verteidigungsministerium und dem Naturschutzbund (NABU) über Tiefflüge in Höhe von weniger als 600 Metern ging es um Auswirkungen auf die Na...

Artikel-Länge: 3491 Zeichen

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