Zum Inhalt der Seite
26.03.2015

Der Spagat des Ministers

Verfassungsschutzreform regelt die Straffreiheit von Straftaten, die V-Leute begehen dürfen. Thüringen wegen Verzicht auf »Quellen« dieser Art in der Kritik

Von Claudia Wangerin
Wie weit V-Leute des Inlandsgeheimdienstes im Einzelfall wirklich gehen dürfen, wenn sie sich »szenetypisch verhalten«, hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwoch in den Räumen der Bundespressekonferenz nicht verraten. Das »Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes« war am Mittwoch im Kabinett beschlossen worden – angeblich als Konsequenz aus dem Ermittlungsdesaster und dem V-Leute-Unwesen rund um das recht...

Artikel-Länge: 3589 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90