25.03.2015
Jetzt sogar die Staatsanwaltschaft
Neues Ermittlungsverfahren zum Tod des NSU-Zeugen Heilig stellt »Trio«-Theorie in Frage
Von Claudia Wangerin
Wie am Montag bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart das im April 2014 eingestellte Todesermittlungsverfahren im Fall Florian Heilig wieder aufgenommen. Ob die Versäumnisse wiedergutzumachen sind, ist unklar, denn eine Spurensicherung scheint es im Autowrack mit der Leiche des angeblichen Selbstmörders und NSU-Zeugen gar nicht gegeben zu haben. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten am Dienstag können die Ermittler nicht einmal sagen, ob sie dar...
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