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24.03.2015

NPD unter Staatsschutz

Die Neofaschisten sind nicht zu verbieten – schon 2003 scheiterte ein Verfahren. »Fehlende Staatsferne« könnte die Partei auch diesmal retten

Von Sebastian Carlens
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Bundesrat aufgefordert, mehr Beweise für das von ihm angestrengte Verbotsverfahren gegen die neofaschistische Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vorzulegen. In dem auf den 19. März datierten Beschluss, der am Montag veröffentlicht wurde, fordert Karlsruhe zusätzliche Informationen in mehreren Punkten. So soll der Bundesrat darlegen, wie sichergestellt worden sei, dass in der Klage keine Geheimdienstinformati...

Artikel-Länge: 3358 Zeichen

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