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26.02.2015

Koalitionsgipfel der Willigen

Ausnahmen bei Mietpreisbremse bestätigt. Mindestlohn wird überprüft

Die Mietpreisbremse wird nur in von den Bundesländern ausgewiesenen Gebieten gelten; außerdem nicht für Neubauten sowie grundsanierte Wohnungen. Bei einem mehrstündigen Treffen im Kanzleramt haben die Koalitionsspitzen aus Union und SPD am Mittwoch den im Oktober gefassten Kabinettsbeschluss bestätigt. Die Regelung sollte noch im ersten Halbjahr 2015 in Kraft treten. Wo sie überhaupt greifen wird, darf dann die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um zehn ...

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