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24.02.2015

Mindestlohn: Präventiv gegen »Wildwuchs«

Vorsitzender der IG BAU verteidigt Dokumentationspflicht. Kommission trifft sich erstmals

Einen Zettel und einen Stift, mehr braucht es nicht, um die eigene Arbeitszeit zu notieren. Das ist wichtig, um Lohnansprüche nachvollziehen zu können. Die Betriebe sind durch die Mindestlohnaufzeichnungsverordnung verpflichtet, bei geringfügig und kurzzeitig Beschäftigten die gearbeiteten Stunden zu dokumentieren. In einigen Branchen, unter anderem das Baugewerbe, die Gastronomie und bei Gebäudereinigern, müssen sie dies bei allen Angestellten vorweisen, wenn deren...

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