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17.02.2015

»Hartz IV« reicht nicht für Stromkosten

Nirgendwo in Deutschland reichen die Sozialleistungen, um den Energiebedarf zu zahlen. Ostdeutsche sind besonders hart betroffen

Die »Hartz IV«-Regelsätze reichen einer Analyse zufolge bei weitem nicht aus, um die Stromkosten zu decken. Durchschnittlich 116 Euro müssen Bezieher von Arbeitslosengeld II dafür im Jahr zusätzlich aus eigener Tasche aufbringen, wie aus einer am Montag in München veröffentlichten Analyse des Vergleichsportals Check24 hervorgeht. Die Strompreise sind demnach, aufs Jahr gerechnet, durchschnittlich 29 Prozent teurer. Trotz einer Anhebung des Regelsatzes zum 1. Januar ...

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