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13.02.2015

Rechtsfreier Raum

V-Leute sollen weiter »szenetypische Straftaten« begehen dürfen – und werden geschützt. Akten zu Terroranschlag auf Oktoberfest unter Verschluss.

Von Claudia Wangerin
Das Bundesinnenministerium will chaotischen Zuständen vorbeugen und weitere Geheimdienstskandale um kriminelle V-Leute verhindern: Die Begehung von Straftaten durch Honorarkräfte des Verfassungsschutzes und die dazugehörige Straffreiheit sollen auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das geht nach Medienberichten aus einem Gesetzentwurf von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hervor, der noch mit den Ländern abgestimmt wird. Die Westdeutsche Allgem...

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