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11.02.2015 / Inland / Seite 4

»Vorsatz der Täter bestimmend«

NSU-Prozess: Position einer Nebenklägerin gestärkt. V-Mann-Akten wieder aufgetaucht

Im Münchner Prozess um die Neonaziterrorgruppe NSU hat die Bundesanwaltschaft die Position einer Nebenklägerin gestärkt, deren Zulassung die Verteidiger von zwei Angeklagten widerrufen lassen wollten. Es geht um Sermin S., eine Anwohnerin der Kölner Keupstraße, in der im Juni 2004 bei der Explosion einer Nagelbombe 22 Menschen verletzt worden waren. Dass die Frau sich damals in ihrer Wohnung aufgehalten habe und unverletzt geblieben sei, ändere nichts an ih...

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