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11.02.2015

Kinder nicht berücksichtigt

Umgangsrecht und Hartz IV: Müssen Jobcenter sogenannte Besuchskinder unterstützen? Das Gesetz sagt ja, das Dortmunder Amt sträubt sich.

Von Susan Bonath
Über zweieinhalb Jahre erhielt Aufstockerin Sara Becker (Name geändert) aus Dortmund keine Leistungen für ihren Sohn. Dieser lebt beim Vater in einer Nachbarstadt, wohnt aber an Wochenenden und in den Ferien bei ihr. Dafür sieht das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) im Paragraphen 41 die »temporäre Bedarfsgemeinschaft« vor. Danach müssen existenzsichernde Leistungen bei Bedarf anteilig ausgezahlt werden. Trotz Kenntnis des Sachverhalts klärte das Amt Becker nicht übe...

Artikel-Länge: 4339 Zeichen

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