04.02.2015
»Juristische Turnübungen«
Verschärftes Strafrecht soll Ausreise von potentiellen Terroristen verhindern. Praktisch wird das schwierig
Die Bundesregierung will mit einer Strafrechtsverschärfung die Ausreise von mutmaßlichen »Dschihadisten« in Kriegsgebiete eindämmen.
Künftig soll bereits die Ausreise oder der Versuch der Ausreise in ein Gebiet strafbar sein, in dem sich ein Terrorcamp befindet. Allerdings muss die Reise das Ziel haben, eine »schwere staatsgefährdende Gewalttat« zu begehen, wie es in dem am Dienstag mehreren Nachrichtenagenturen vorliegenden Gesetzentwurf heißt. Er soll am Mittwoch ...
Artikel-Länge: 2337 Zeichen


