03.02.2015
Vorenthaltene Selbständigkeit
Kritik am Grundsatzurteil: Bundesregierung verweigert Behinderten, die bei Eltern oder in Wohngruppen leben, weiterhin den vollen Sozialhilfesatz.
Von Susan Bonath
79 Euro pro Monat sind für Mittellose viel Geld. Für dieses Plus, den Unterschiedsbetrag zwischen Regelbedarfsstufe drei (320 Euro) und eins (399 Euro) bei der Sozialhilfe, haben sich erwerbsunfähige Behinderte in drei Verfahren erfolgreich durch die Instanzen gekämpft. Das Bundessozialgericht (BSG) sprach Betroffenen in einem Grundsatzurteil vom 23. Juli 2014 den vollen Sozialhilfesatz für Alleinstehende zu, auch wenn sie im Haushalt der Eltern oder in Wohngemeinsc...
Artikel-Länge: 4270 Zeichen


