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30.01.2015

Existenz einkassiert

Urteil: Jobcenter muss gepfändete Hartz-IV-Leistung nicht erneut zahlen

Von Susan Bonath
Ein Grundrecht auf Existenzsicherung haben Erwerbslose nicht. Das macht ein jetzt veröffentlichtes Urteil vom 9. Januar des bayrischen Landessozialgerichts erneut deutlich. Erst kürzte das Jobcenter die Mietzahlungen an den Kläger, dann stellte es die Leistungen als Druckmittel ganz ein. Von der später erwirkten Nachzahlung hatte der Betroffene aber nichts: Die gesetzliche Krankenkasse pfändete den gesamten Betrag einfach weg – trotz Pfändungsschutzkonto. Das ...

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