23.01.2015
Neonazi-Stadtrat darf mitmischen
Erfolg für die NPD: Gewalttäter nicht so einfach aus städtischen Gremien auszuschließen
Von Sven Eichstädt
Die NPD hat vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Klage gegen die Stadt Trier gewonnen. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht entschied am Mittwoch in Leipzig in letzter Instanz, dass der Ausschluss des NPD-Abgeordneten Safet Babic wegen seiner Vorstrafen aus dem Stadtrat rechtswidrig war (BVerwG 10 C 11.14).
Babic wurde 2009 in den Stadtrat von Trier gewählt. Weil er vor der Wahl maßgeblich daran beteiligt war, dass ein politischer Gegner verprügelt wurde, der Wa...
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