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06.01.2015

»Ein Versicherter hat Anspruch auf Behandlung«

Ohne elektronische Gesundheitskarte muss man aber nachweisen, dass man Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist. Ein Gespräch mit Burkhard Bratzke

Interview: Gitta Düperthal
Burkhard Bratzke ist Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und Facharzt für Dermatologie und Venerologie Krankenkassen drohen, ohne die elektronische Gesundheitskarte (eGK) werde es keine durch sie finanzierte ärztliche Behandlung mehr geben. Trotzdem haben nach einigen Schätzungen fünf Prozent der Versicherten immer noch keine und wollen sie auch nicht, da sie Missbrauch ihrer Daten fürchten. Wie gehen Kassen und Ärzte damit um? Ein gesetzlich V...

Artikel-Länge: 4047 Zeichen

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