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06.01.2015 / Betrieb & Gewerkschaft / Seite 15

Zeitungszusteller unter Druck

Zu den Ausnahmen vom angeblich »allgemeinverbindlichen« Mindestlohn, die die Bundesregierung auf Druck der Industrie eingeführt hat, gehören Personen, die ausschließlich Zeitungen zustellen – verteilen sie auf ihren Routen auch Werbeprospekte oder Briefe, haben auch sie Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde. Mit einer Bezahlung sogar über diesem gesetzlichen Soll werden Zusteller des neugegründeten NW-Medienservice in Bielefeld nun geködert. Die Firma wirbt moment...

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