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31.12.2014

8,50 Euro gilt ab 00:01 Uhr

Wenn das Silvesterfeuerwerk seinen Höhepunkt erlebt, startet die neue Lohnuntergrenze. DGB pocht auf Umsetzung sofort

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt Unternehmer davor, den neuen gesetzlichen Mindestlohn nicht direkt von seinem Start zu Neujahr an komplett umzusetzen. »Der Mindestlohn gilt ab 00.01 Uhr in der Neujahrsnacht – zum Beispiel für die Menschen, die in dieser Nacht im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in Berlin. Der Mindestlohn beträgt 8,50 Euro. Wenn es Beschäftigte gebe, die um ihren Lohn geprellte würde...

Artikel-Länge: 2585 Zeichen

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