Zum Inhalt der Seite
31.12.2014

8,50 Euro gilt ab 00:01 Uhr

Wenn das Silvesterfeuerwerk seinen Höhepunkt erlebt, startet die neue Lohnuntergrenze. DGB pocht auf Umsetzung sofort

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt Unternehmer davor, den neuen gesetzlichen Mindestlohn nicht direkt von seinem Start zu Neujahr an komplett umzusetzen. »Der Mindestlohn gilt ab 00.01 Uhr in der Neujahrsnacht – zum Beispiel für die Menschen, die in dieser Nacht im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten«, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in Berlin. Der Mindestlohn beträgt 8,50 Euro. Wenn es Beschäftigte gebe, die um ihren Lohn geprellte würde...

Artikel-Länge: 2585 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90