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23.12.2014

Ungleichheit bleibt bestehen

Mindestlohn, Renteneintrittsalter, Kurzarbeitergeld: Ab Januar gibt es im Arbeitsrecht einige Veränderungen

Von Claudia Wrobel
Im kommenden Jahr wird sich im Arbeitsrecht einiges ändern. Am einschneidendsten wird sicher die Einführung eines Mindestlohns, der flächendeckend und allgemeinverbindlich genannt wird. Es wird insbesondere von der Bundesregierung so getan, als müsse ab dem 1. Januar 2015 niemand mehr für weniger als 8,50 Euro pro Stunde schuften. Dabei werden die zahlreichen Ausnahmen, beispielsweise für unter 18jährige, aber auch Auszubildende egal welchen Alters oder Praktikanten...

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