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18.12.2014

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Linksfraktionsvize Sahra Wagenknecht erklärte am Mittwoch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge die massiven Steuerprivilegien für Firmenerben gegen das Grundgesetz verstoßen: Die enormen Steuervorteile für Unternehmenserben sind verfassungswidrig. Mit diesem Urteil macht das Bundesverfassungsgericht den Weg frei für eine angemessene Besteuerung des Zwei-Billionen-Vermögens, das sich bei rund 19.000 Multimillionären konzentriert. Es ist ein Märchen, d...

Artikel-Länge: 3258 Zeichen

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