05.12.2014
Teure »freie« Bildung
Urteil: Trotz vom Land garantierter Lernmittelfreiheit haben Sachsens Eltern keinen Anspruch auf nachträgliche Kostenerstattung für Schulrechner
Von Susan Bonath
Sachsens vielgepriesene Lernmittelfreiheit bedeutet nicht, dass alle Schulmaterialen einfach zu haben sind. So haben Eltern kein Recht darauf, die Kosten für einen bereits gekauften Taschenrechner erstattet zu bekommen, auch wenn die Schule ein solches Gerät fordert. Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen entschieden. Dennoch, so die Richter, »spricht viel dafür, dass ein vorgeschriebener Taschenrechner ein Lernmittel ist«. Eltern müssten diese...
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