Zum Inhalt der Seite
28.11.2014

Recht auf freien Sonntag gestärkt

Bundesverwaltungsgericht erklärt viele Ausnahmen vom Arbeitsverbot in Hessen für nichtig

Von Sven Eichstädt
Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist der Bundesrepublik durch das Grundgesetz in der Regel untersagt. Dieses Verfassungsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch abend in einem Grundsatzurteil gestärkt. Seit fast 100 Jahren ist das Recht auf arbeitsfreie Sonn- und Feiertage in Deutschland Verfassungsbestandteil. In Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung war im August 1919 festgehalten worden, dass »der Sonntag und die staatlich anerkannten F...

Artikel-Länge: 3473 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90