27.11.2014
»Und plötzlich war der Prozess zu Ende«
Keine Konsequenzen für die Stuttgarter Polizei, die einem Demonstranten per Wasserwerfer ein Auge ausschoss. Ein Gespräch mit Matthias von Hermann
Interview: Interview: Gitta Düperthal
Die 18. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat am gestrigen Mittwoch den »Wasserwerferprozess« eingestellt. Zwei Polizeiführer waren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt angeklagt. Wie begründet das Gericht seine Entscheidung?
Zunächst: Es ging im Prozess um die Ereignisse an jenem »schwarzen Donnerstag« im September 2010. Damals hatte die Polizei den Schlossgarten für die Bauarbeiten von Stuttgart 21 räumen wollen und gegen friedlich protestierende Mens...
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