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25.11.2014 / Inland / Seite 4

Verordnete Dauerarmut

Trotz Grundsatzurteil: Bundesarbeitsministerium verweigert Behinderten, die in Wohngemeinschaften leben, die volle Sozialhilfe.

Susan Bonath

Erwachsene Behinderte, die mittellos und erwerbsunfähig sind, fristen ein Dasein am Existenzminimum. Immerhin steht ihnen nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) der volle Sozialhilfesatz von derzeit 391 Euro zu. Daran ändere sich auch nichts, wenn sie im Haushalt der Eltern oder in Wohngemeinschaften weitgehend selbstständig lebten. Sie deshalb mit 80 Prozent (313 Euro) abzuspeisen, verstoße gegen den Grundsatz der Gleichheit, so das BSG. Das Bundesministeri...

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