Zum Inhalt der Seite

Offenbar Ende des Wasserwerferprozesses

Stuttgart. Der Prozess um den brutalen Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im Jahr 2010 steht möglicherweise vor dem Ende. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Freitag sagte, steht eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen im Raum. Darüber soll am kommenden Mittwoch entschieden werden. Fristen für Stellungnahmen der Nebenkläger liefen noch. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtete, gibt es den Vorschlag, dass die angeklagten damaligen Polizeiführer je 3.000 Euro bezahlen sollen. Den Polizisten wird gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Es geht um die Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010, bei der Wasserwerfer eingesetzt wurden und die Polizei gegen Demonstranten vorging. Dabei erlitten mehr als 160 Menschen Verletzungen. Auf Grundlage von Paragraph 153a der Strafprozessordnung ist eine Einstellung eines Verfahrens erlaubt, wenn die Schwere der Schuld als gering angesehen wird. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 22.11.2014, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!