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Sonderrechte der Kirchen bestätigt

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die kirchlichen Sonderbestimmungen beim Arbeitsrecht bestätigt. Danach ist es den Kirchen weiter möglich, ihren Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen zu kündigen. Die Gerichte dürften dieses »kirchliche Selbstverständnis« nur eingeschränkt überprüfen, hieß es am Donnerstag in Karlsruhe (Az.: 2 BvR 661/12). Die Richter gaben einem katholischen Krankenhaus aus Düsseldorf recht. Die Klinik hatte einem Chefarzt gekündigt, nachdem dieser zum zweiten Mal geheiratet hatte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.11.2014, Seite 5, Inland

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