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17.09.2001

Keine Störung des Gottesdienstes

Hamburg: Freispruch im Prozeß gegen junge-Welt- Mitarbeiterin

Von Jana Frielinghaus
Seine Urteilsbegründung meinte der Richter mit einer persönlichen Erklärung verbinden zu müssen. Das Verhalten der Beklagten betrachtet er als unsozial und intolerant den übrigen Gottesdienstbesuchern gegenüber und als unchristlich. Als Richter habe er sie aber freisprechen müssen, da nicht habe bewiesen werden können, was die Störung in der Kirche verursacht habe und ob sie dafür verantwortlich sei.Worum ging es in diesem reichlich merkwürdigen Verfahren in der ver...

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