15.11.2014
»Der Handel soll Freiheit genießen«. Aus der »Generalakte der Berliner Konferenz«
Kolonialismus
Von Simon Loidl
Artikel 1.
Der Handel aller Nationen soll vollständige Freiheit genießen:
1. In allen Gebieten, welche das Becken des Kongo und seiner Nebenflüsse bilden.
Artikel 2.
Alle Flaggen, ohne Unterschied der Nationalität, haben freien Zutritt zu der gesamten Küste der oben aufgeführten Gebiete, zu den Flüssen, die daselbst in das Meer einmünden, zu allen Gewässern des Kongo und seiner Nebenflüsse, einschließlich der Seen, zu allen Häfen an diesen Gewässern sowie zu allen K...
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