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12.11.2014

»Untypischer Einzelfall«

Abgeschrieben

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen eine erwerbslose Rumänin, ihr den Anspruch auf Leistungen nach Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) abzusprechen, erklärt die Linke-Vorsitzende Katja Kipping: Selbstverständlich hat jede und jeder, der sich in einem Land aufhält, das Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum des jeweiligen Landes. Ob nun aus einem Leistungssystem für Erwerbsfähige oder für Nichterwerbsfähige. Recht auf Freizügigkeit heißt auch...

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