11.11.2014
Teuerste Klinik ist Maßstab
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Kostenerstattung bei Behandlung von kranken Beamten
Von Sven Eichstädt
Bundesländer müssen Beamten die Krankheitskosten in höherem Maß als geplant erstatten, auch wenn sie sich in Privatkliniken behandeln lassen. Das besagen drei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (BVerwG 5 C 36.13, 5 C 37.13 und 5 C 7.14), die Ende letzter Woche gefällt wurden. Erfolgreich waren die Klagen von zwei Beamtinnen aus Baden-Württemberg, die sich 2011 in psychiatrischen Privatkliniken in Ebersbach und Baden-Baden hatten behandeln lassen.
Die b...
Artikel-Länge: 3626 Zeichen


