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07.11.2014

»Effektive Zuwandererkontrolle«

Gerichtsurteil: Kinder von türkischen Migranten benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung

Von Sven Eichstädt
Kinder, die in der Bundesrepublik geboren wurden und die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschieden (BVerwG 1 C 4.14). »Die Erstreckung der Aufenthaltserlaubnispflicht auf unter 16jährige Ausländer ist durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt«, führte der Vorsitzende Richter des ersten Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Uwe-Dietma...

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