12.09.2001
Schriftverkehr
Verfassungswidrig
Von Verlag und Redaktion
Zu jW vom 6. September: »Die SPD-Basis macht sich Luft«Gemäß Artikel l38 GG õ 1 haben die Abgeordneten das freie Mandat inne. Somit ist sowohl die Beharrung auf Fraktionsdisziplin, die weder im Grundgesetz noch irgendwo anders verankert ist, verfassungsmäßig widerrechtlich als auch die Drohung mit etwaigen »Sanktionen« gegen Abweichler. Da diese »Sanktionen« auf einer rechtlich nicht festgelegten Grundlage basieren, sind sie ebenfalls verfassungswidrig. Man kann sic...
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