12.09.2001
Unterlassene Hilfeleistung
Berliner Sozialämter verweigern Kostenübernahme für ärztliche Behandlung von Sozialhilfeempfängern
Von Christian Linde
Gerd K. ist krebskrank. Doch als er sich nach der Klinikentlassung weiter in ärztliche Behandlung begeben sollte, verweigerte ihm das Sozialamt Berlin-Spandau den notwendigen Krankenschein. Und dies, obwohl der Patient über erhebliche Schmerzen klagte. Die formale Begründung: die fehlende Meldeadresse des Sozialhilfeempfängers. Denn Gerd K. hat keine eigene Wohnung.Den Mitarbeitern von Unterbringungseinrichtungen für Obdachlose ist das Problem nicht neu. »Immer häuf...
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